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Ist Monero legal? MiCA, AMLR und die Lage in DACH
Wenn eine Börse Monero aus dem Angebot nimmt, lautet die Schlagzeile schnell “Monero verboten”. Das ist falsch, und der Unterschied ist der wichtigste Gedanke dieses Artikels. Er erklärt, was die EU mit MiCA und der neuen Geldwäscheverordnung tatsächlich regelt, welche Börsen wann welche Coins entfernt haben, wie die Lage in Deutschland, Österreich und der Schweiz aussieht und was davon dich als Privatperson betrifft.
1. Die eine Unterscheidung, die alles erklärt #
Das Recht kennt hier zwei völlig verschiedene Ebenen, und fast jedes Missverständnis entsteht, weil sie vermischt werden.
Die erste Ebene ist der regulierte Dienstleister. Eine Börse, ein Verwahrer, eine Bank. Diese Unternehmen brauchen eine Zulassung und müssen ihre Kunden identifizieren. Für sie gelten die EU-Regeln, über die dieser Artikel spricht.
Die zweite Ebene bist du als Privatperson. Besitz, Kauf, Selbstverwahrung, das Versenden an andere und das Mining von Monero sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht verboten und nicht strafbar.
Wenn also eine Börse Monero entfernt, ist das eine Entscheidung dieses Unternehmens, um seine Zulassung nicht zu gefährden. Es ist kein staatliches Verbot des Coins. Was verschwindet, ist ein bequemer Zugang über regulierte Plattformen, nicht das Recht, Monero zu besitzen. Diesen Satz solltest du im Kopf behalten, wenn du den Rest liest.
2. MiCA: die Regel für Handelsplattformen #
MiCA steht für Markets in Crypto-Assets, die EU-Verordnung 2023/1114. Sie schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte in der gesamten EU und gilt seit dem 30. Dezember 2024 vollständig und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. [Geltendes Recht]
Für Privacy Coins ist ein einziger Satz entscheidend, Artikel 76 Absatz 3. Sinngemäß: Die Betriebsregeln einer Handelsplattform müssen verhindern, dass Kryptowerte mit einer eingebauten Anonymisierungsfunktion zum Handel zugelassen werden, es sei denn, die Plattform kann die Inhaber und deren Transaktionshistorie identifizieren.
Genau daran scheitert Monero auf einer regulierten Plattform. Moneros Privatsphäre ist nicht optional, sondern Standard. Absender, Empfänger und Betrag sind verborgen. Eine Börse kann die Transaktionshistorie eines eingehenden XMR also nicht offenlegen, und damit greift die Ausnahme nicht.
Ein Punkt, den viele Texte übergehen: Der Begriff “eingebaute Anonymisierungsfunktion” ist in der Verordnung selbst nicht definiert. Sein genauer rechtlicher Umfang bleibt Auslegungssache. [Interpretation] Dass Monero darunterfällt, ist eine breit geteilte Schlussfolgerung, aber kein namentliches Verbot im Gesetzestext. Deshalb liest du an einer Stelle “MiCA verbietet Privacy Coins nicht ausdrücklich” und an anderer “MiCA verbietet sie de facto”. Beides beschreibt denselben Sachverhalt aus zwei Blickwinkeln.
3. AMLR: das Verbot für Dienstleister ab 2027 #
MiCA regelt die Zulassung zum Handel. Schärfer ist die neue Geldwäscheverordnung, die AMLR (Verordnung 2024/1624). Sie wurde am 31. Mai 2024 angenommen, am 19. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 9. Juli 2024 in Kraft. Anwendbar wird sie ab dem 10. Juli 2027. [Geltendes Recht, anwendbar ab Juli 2027]
Der relevante Artikel 79 verbietet Kreditinstituten, Finanzinstituten und Kryptowerte-Dienst- leistern (englisch CASP), anonyme Konten zu führen. Das umfasst ausdrücklich Krypto-Konten, die eine Anonymisierung von Transaktionen erlauben, sowie Konten mit anonymitätsfördernden Coins. Für regulierte EU-Börsen bedeutet das: Sie dürfen Coins wie Monero dann nicht mehr führen, verwahren oder handeln. Beaufsichtigt wird das durch die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt, die seit dem 1. Juli 2025 arbeitet.
Wichtig ist, an wen sich das Verbot richtet. Es bindet die Verpflichteten, also die Unternehmen, nicht die Privatpersonen, die solche Coins besitzen. Der Erwägungsgrund 160 der Verordnung stellt diese Zielrichtung klar. [Interpretation, gestützt auf den Verordnungstext] Selbstverwahrung und die direkte Übertragung zwischen zwei Personen fallen nicht unter Artikel 79. Was 2027 endet, ist die Möglichkeit, XMR über eine regulierte EU-Plattform ein- und auszuzahlen oder zu handeln.
4. Was auf den Börsen konkret passiert ist #
Die großen Börsen haben nicht auf 2027 gewartet, sondern früh reagiert. Diese Delistings sind unternehmerische Compliance-Entscheidungen, keine Verbote. Belegt über offizielle Ankündigungen:
- OKX entfernte am 5. Januar 2024 die Handelspaare von Monero, Zcash und Dash.
- Binance kündigte am 6. Februar 2024 an, XMR zu entfernen, und stellte den Handel zum 20. Februar 2024 weltweit ein. Auszahlungen waren bis zum 1. September 2024 möglich, danach wurden verbliebene Bestände ab dem 2. September 2024 in den Stablecoin USDC umgewandelt.
- Kraken entfernte XMR zuerst in Irland und Belgien (Handelsstopp am 10. Mai 2024, endgültiges Delisting am 10. Juni 2024) und danach im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zum 31. Oktober 2024. Kunden konnten bis zum 31. Dezember 2024 abheben, ein verbleibender Bestand wurde automatisch in Bitcoin umgewandelt und bis zum 6. Januar 2025 ausgezahlt. Das ist die eigene Darstellung von Kraken und gilt als Muster für spätere Delistings.
- LocalMonero und AgoraDesk, zwei bekannte Peer-to-Peer-Marktplätze, kündigten am 7. Mai 2024 ihre Schließung an. LocalMonero stellte den Handel am 14. Mai 2024 ein und nahm die Website ab dem 7. November 2024 vom Netz.
Zwei Sonderfälle sind wichtig, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Coinbase hat XMR nie gelistet, hier handelt es sich also um eine Abwesenheit und nicht um ein Delisting. Bitvavo und Bitstamp führen XMR nach Prüfung ihrer öffentlichen Asset-Listen ebenfalls nicht.
5. Der Status nach Land #
Deutschland #
Deutschland setzt MiCA mit zwei Gesetzen um. Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) wurde am 18. Dezember 2024 verkündet und enthält das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) vom 27. Dezember 2024. [Geltendes Recht] Das KMAG bestimmt die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde. Die Übergangsfrist für Bestandsunternehmen endete am 31. Dezember 2025.
Ein eigenes deutsches Privacy-Coin-Verbot gibt es nicht. Die BaFin hat auch keine Aussage veröffentlicht, die Monero oder Privacy Coins beim Namen nennt. Ihre Rolle ist, den EU-Rahmen zu vollziehen: Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, braucht eine MiCA-Zulassung, und gegen unerlaubte Anbieter geht die BaFin vor, wie mehrere Verbraucherwarnungen Ende 2025 und Anfang 2026 zeigen. [Geltendes Recht] Die Beschränkung für Privacy Coins ergibt sich also aus den EU-Verordnungen, nicht aus einem gesonderten deutschen Verbot. Fachbeobachter beschreiben den deutschen Ansatz zudem als vergleichsweise technikoffen, mit Blick auf Einzelfall und Risiko. [Interpretation, Fachpresse]
Österreich #
Als EU-Mitglied wendet Österreich MiCA und AMLR unmittelbar an. Zuständige Behörde ist die FMA. Der belastbarste Beleg für die praktische Lage: Die österreichische Bitpanda GmbH erhielt am 9. April 2025 eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister nach Artikel 63 MiCA. [Geltendes Recht] Als lizenzierter Anbieter unterliegt Bitpanda damit Artikel 76 Absatz 3 MiCA und den Geldwäschepflichten, weshalb Monero nicht Teil eines MiCA-konformen Angebots sein kann. Ein genaues Datum, zu dem Bitpanda XMR entfernt hat, ist in keiner Primärquelle dokumentiert. Grund- lage im Geldwäscherecht ist das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG). Wie die BaFin hat auch die FMA keine Aussage veröffentlicht, die Privacy Coins ausdrücklich benennt. Sie vollzieht den EU-Rahmen. [Geltendes Recht]
Schweiz #
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. MiCA und AMLR gelten hier nicht. Der Rahmen ergibt sich aus dem Finanzmarktaufsichtsgesetz, dem Finanzinstitutsgesetz und dem Geldwäschereigesetz. Die FINMA reguliert technologieneutral nach dem Grundsatz “gleiches Risiko, gleiche Regel” und senkte bereits Anfang 2021 den Schwellenwert für die Identifikation bei Krypto-Transaktionen auf 1.000 Franken. [Geltendes Recht]
Zwei aktuelle Entwicklungen: Mit dem Rundschreiben 2026/1 zur Verwahrung von Kryptowerten hat die FINMA kein neues Recht geschaffen, sondern klargestellt, wie bestehende Vorschriften auf Krypto anzuwenden sind. [Geltendes Recht, klarstellend] Und der Bundesrat eröffnete am 22. Oktober 2025 eine Vernehmlassung zur Revision der FinTech-Regulierung, die am 6. Februar 2026 endete und zwei neue Lizenzkategorien für den Krypto-Sektor vorsieht. [Entwurf, noch nicht in Kraft]
Weil ein EU-artiger Delisting-Zwang fehlt, bleibt Monero über Schweizer und andere Nicht-EU- Anbieter zugänglicher als im Wirtschaftsraum der EU. Ein dokumentiertes Beispiel ist der Schweizer Dienst DFX, der neben Bitcoin auch Monero anbietet und bis 1.000 Euro pro Tag ohne Identitätsprüfung auskommt, was den FINMA-Schwellenwert widerspiegelt. Solche Angebote ändern sich, prüfe den aktuellen Stand direkt beim Anbieter, und beachte, dass wir hier keinen bestimmten Dienst empfehlen.
6. Was für dich als Privatnutzer gilt #
Besitz und Nutzung sind legal. In allen drei Ländern darfst du Monero besitzen, selbst verwahren, versenden und empfangen. Kein DACH-Gesetz kriminalisiert das Halten von Privacy Coins. [Geltendes Recht in DE, AT und CH]
Steuerpflichten bestehen unabhängig davon. Sie hängen nicht daran, ob eine Börse den Coin führt. Die Grundzüge unterscheiden sich je Land deutlich:
- Deutschland. Krypto gilt als sonstiges Wirtschaftsgut nach Paragraf 23 EStG. Nach zwölf Monaten Haltedauer ist ein Veräußerungsgewinn steuerfrei, innerhalb der Frist gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz. Es gibt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Die Einjahresfrist steht politisch zur Debatte, ist Stand Juni 2026 aber unverändert. [Geltendes Recht, Reform im Gespräch]
- Österreich. Seit der Reform 2022 zählt Krypto als Kapitalvermögen und wird mit einem festen Satz von 27,5 Prozent besteuert. Eine Haltefrist gibt es nicht. Der Tausch zwischen zwei Kryptowährungen ist steuerneutral, die Steuer fällt erst beim Verkauf gegen Euro an. [Geltendes Recht]
- Schweiz. Für Privatpersonen sind Kursgewinne steuerfrei. Dafür fällt eine jährliche, kantonal geregelte Vermögenssteuer auf den Bestand an. Wer als gewerblicher Händler eingestuft wird, zahlt Einkommensteuer. [Geltendes Recht]
Die Datenlage über dich wächst. In der EU, also in Deutschland und Österreich, gilt seit dem
- Januar 2026 die Meldepflicht der Krypto-Dienstleister nach DAC8. Regulierte Plattformen melden Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden. [Geltendes Recht] Das betrifft, was du über eine Börse tust, nicht deine Selbstverwahrung.
Wenn du verstehen willst, warum Menschen trotz des Aufwands auf Monero setzen, findest du die Argumente und Grenzen im Beitrag Warum Monero? Vorteile, Grenzen und Vergleich.
7. Was diese Regeln nicht bedeuten #
Genauso wichtig wie das, was die Regeln tun, ist das, was sie nicht tun.
- Sie machen Monero nicht illegal. Das Ziel sind Intermediäre, nicht Privatbesitz. Wer das Gegenteil behauptet, verwechselt die beiden Ebenen aus Abschnitt 1.
- Sie ersetzen deine eigene Verantwortung nicht. Deine Privatsphäre entsteht nicht im Gesetzblatt. Wer XMR auf einer Börse mit Identitätsprüfung kauft, hat den Zusammenhang zwischen sich und dem Kauf dokumentiert, egal wie privat die Kette selbst ist. Netzwerk, Endgerät und der Ein- und Ausstieg bleiben deine Sache.
- MiCA nennt Monero nicht beim Namen. Das Handelsverbot auf Plattformen ist eine Auslegung des Begriffs Anonymisierungsfunktion, kein Eintrag auf einer Verbotsliste.
- Wegfallende Börsenpaare heben keine Steuerpflicht auf. Beides hat nichts miteinander zu tun.
Was die Verbote über Monero verraten #
Es lohnt sich, den Blickwinkel einmal zu drehen. Keine dieser Regeln greift Monero direkt an. Niemand hat das Protokoll gebrochen, keine Behörde schaltet die Privatsphäre der Kette ab. Stattdessen setzen die Regeln genau dort an, wo der Staat Zugriff hat: bei den regulierten Vermittlern, also Börsen, Verwahrern und Banken.
Das ist ein indirekter Weg. Er zielt auf die Rampe, nicht auf die Straße. Und er sagt etwas aus. Ließe sich der Zahlungsfluss auf der Kette einfach nachverfolgen, wäre das Verfolgen einzelner Transaktionen das nächstliegende Mittel. Dass die Aufsicht stattdessen den Umweg über die Handelsplätze nimmt, spricht dafür, dass die Privatsphäre auf Protokollebene bislang hält. [Interpretation]
Man sollte daraus aber nicht mehr machen, als darin steckt. Den Zugang zu verengen ist nicht nichts. Es erhöht die Hürden, dünnt die Liquidität aus und drängt Nutzer zu Werkzeugen, die eigene Risiken tragen. Und wie in Abschnitt 7 beschrieben, endet Privatsphäre nicht auf der Kette. Netzwerk, Endgerät und der Ein- und Ausstieg bleiben angreifbar. Die ehrliche Lesart ist deshalb die schmalere und zugleich die stärkere: Der Kern von Moneros Privatsphäre hat dem Druck bisher standgehalten. Genau deshalb ist der Druck an die Ränder gewandert.
8. Stand und Zeitplan #
Dieser Abschnitt veraltet am schnellsten. Geprüft zum 19. Juli 2026.
- 30. Dezember 2024. MiCA vollständig anwendbar. [Geltendes Recht]
- 27. Dezember 2024. KMAG in Kraft, BaFin als zuständige Behörde bestimmt (Deutschland). [Geltendes Recht]
- 31. Dezember 2025. Ende der deutschen Übergangsfrist für Bestandsunternehmen. [Geltendes Recht]
- 1. Januar 2026. DAC8-Meldepflicht der Krypto-Dienstleister wirksam (EU). [Geltendes Recht]
- 6. Februar 2026. Ende der Schweizer Vernehmlassung zur FinTech-Revision. [Entwurf]
- 10. Juli 2027. AMLR anwendbar (Artikel 90 Absatz 2). Damit greift das Verbot für regulierte Dienstleister, anonymitätsfördernde Coins zu führen. [Geltendes Recht, künftig anwendbar]
Zusammenfassung #
Die EU reguliert Kryptowerte auf zwei Ebenen. MiCA gilt seit Ende 2024 und hindert Handels- plattformen daran, Coins mit eingebauter Anonymisierungsfunktion zuzulassen, sofern sie deren Inhaber nicht identifizieren können. Die Geldwäscheverordnung AMLR verbietet regulierten Dienstleistern ab dem 10. Juli 2027 zusätzlich das Führen anonymer Konten und anonymitäts- fördernder Coins. Beides richtet sich an Unternehmen, nicht an Privatpersonen. Deutschland setzt das über FinmadiG und KMAG mit der BaFin um, Österreich über die FMA, die Schweiz bleibt außerhalb und reguliert eigenständig über FINMA und Geldwäschereigesetz. Die großen Börsen haben Monero seit 2024 nach und nach entfernt, angefangen bei OKX und Binance bis zum Kraken-Delisting im gesamten Wirtschaftsraum. Was dabei oft untergeht: Besitz, Selbstverwahrung und Nutzung von Monero sind in allen drei Ländern legal, und die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob eine Börse den Coin noch führt.
Quellen #
Primärquellen und Fachbelege, nach Abschnitt geordnet:
- MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114, Artikel 76: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj
- AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624, amtliche Zusammenfassung und Artikel 79: https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/preventing-abuse-of-the-financial-system-for-money-laundering-and-terrorism-purposes-from-2027.html
- AMLR-Anwendungsdatum (10. Juli 2027, Inkrafttreten 9. Juli 2024): NautaDutilh und Baker McKenzie zur AMLR: https://www.nautadutilh.com/en/insights/the-new-aml-regulation-enters-into-force/
- Binance zum XMR-Delisting (Handelsstopp 20. Februar 2024, USDC-Umwandlung ab 2. September 2024): https://cryptoslate.com/binances-delisting-move-sends-monero-and-multichain-values-tumbling-20/
- Kraken zum XMR-Delisting in Irland und Belgien (10. Juni 2024): https://support.kraken.com/articles/notice-of-asset-delisting-in-ireland-and-belgium-for-monero-xmr
- Kraken zum XMR-Delisting im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (31. Oktober 2024): https://support.kraken.com/articles/support-for-monero-xmr-in-europe
- KMAG, Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/
- BaFin zur MiCA-Zulassungspflicht für Kryptowerte-Dienstleistungen: https://www.bafin.de/DE/unternehmen-maerkte/erlaubnis-registrierung/geschaefte-krypto/kryptowerte-dienstleistungen/kryptowerte-dienstleistungen_node.html
- FMA Österreich, MiCA-Zulassung der Bitpanda GmbH vom 9. April 2025: https://www.fma.gv.at/en/granting-of-authorisation-bitpanda-gmbh/
- FINMA, Rundschreiben 2026/1 zur Verwahrung von Kryptowerten: https://www.finma.ch
- Bundesrat, Vernehmlassung zur FinTech-Revision (seit 22. Oktober 2025): https://www.admin.ch
- DAC8, Richtlinie (EU) 2023/2226: https://eur-lex.europa.eu
- Deutsche Krypto-Besteuerung, Paragraf 23 EStG und BMF-Schreiben vom 6. März 2025: https://www.bundesfinanzministerium.de